Wort davor: Klosterpflicht

Klosterpfründe
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Vermögen und Einkommen eines Klosterbruders (I) oder einer Klosterfrau, teilweise auch durch kaiserlichen Panisbrief an eine weltliche Person verliehen ( Laienherrenpfründe).

Wort danach: Klosterprälat

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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