Wort davor: Klostermetze(n)

Klostermönch
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Klosterbruder ( I, tw. auch II), auch Mitglied des Deutschen Ritterordens.

Wort danach: Klostermütter

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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