Wort davor: Klostermauer

Klostermeier
Wortklasse: Maskulinum

Klostermeier (I)
Erklärung: Wirtschaftsverwalter eines Klosters (I), teilweise mit Gerichtsfunktionen.

Klostermeier (II)
Erklärung: klösterlicher Hintersasse.

Wort danach: Klostermeierei

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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