Wort davor: Klostermauer
Klostermeier
Wortklasse: Maskulinum
Klostermeier (I)
Erklärung:
Wirtschaftsverwalter eines Klosters (I), teilweise mit Gerichtsfunktionen.
Klostermeier (II)
Erklärung:
klösterlicher Hintersasse.
- Belegtext:
die anwesende meigere sampt und sonders für sich und wegen ihrer abwesenden benachbarten closter meigern [den neuen Herren d. Klosters] mit hantgebener trew stipulation angelobt haben
Datierung: 1630
Fundstelle: NeuenwaldeUB. 283
- Datierung: 1670
Fundstelle: BrschwLO. I 646
- Datierung: 1778
Fundstelle: NeuenwaldeUB. 340
- Datierung: 1779
Fundstelle: Gesenius,Meierrecht I Beil. 43
- Datierung: 1785
Fundstelle: BrschwWolfenbPromt. III 220
[weitere Angaben: neue Bemeierung nach 9 Jahren]
Wort danach: Klostermeierei
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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