Wort davor: 1Klösterliche
2Klösterliche
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Insassin eines Damenstifts.
- Belegtext:
exerciret hieselbst das closter das jus patronatus; und obwohl die herren beamten zum Pinnenberg dagegen geprotestiret und wegen ihr. koenigl. maj. zum wenigstens das jus com-patronatus urgiret, sind
doch die cloesterlichen bishero in possessione vel quasi geblieben
Datierung: 1669
Fundstelle: ArchStaatsgSchleswH. 2 (1834) 147
Wort danach: Klostermalter
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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