Wort davor: Klostersküchenschreiber

Klosterlager
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: in Hildesheim Verpflichtung des Bürgen, im Falle des Zahlungsverzugs des Schuldners in einem vorher vereinbarten Kloster oder Stift bis zur Begleichung der Schuld Einlager (I) zu halten.
vgl. Kirchenlager.

Wort danach: Kloster(s)lagerbuch

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