Wort davor: Klosterkonventuale

Klosterkonverse
Wortklasse: Maskulinum oder Femininum
Erklärung: Angehörige(r) eines Klosters (II) mit nur niederen Weihen.

Wort danach: Klosterkonzil

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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