Wort davor: Klosterknecht

Klosterkollator
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Inhaber des Besetzungsrechts auf Kirchen- und Schulstellen in ehemals klösterlichem Gebiet.

Wort danach: Klosterkontribution

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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