Wort davor: Klosterintrade
Klosterjahr
Wortklasse: Neutrum
Klosterjahr (I)
Erklärung:
im (Stifts-) Kapitel (III 2) das erste Residenzjahr eines Kanonikers.
- Datierung: 1644
Fundstelle: ProtBrandenbGehR. II 616
- Belegtext:
in denen halberstaedtischen collegiat-kirchen [ist] verordnet, daß ein jeder novitius ... sein closter-jahr auf 26 wochen und 3 tage ... halten solle, ...
der neue canonicus ... faenget ... dasselbe ... mit einer mahlzeit an ..., nachgehends muß er die erste und letzte nacht des closter-jahrs ... um 8 uhr in der capitul-stube, um 11 im schlaf-saal und
frueh um 4 uhr im hohen chor ... seyn ..., es kan aber einer doch ... von dem closter-jahr befreyet werden
Datierung: 1750
Fundstelle: Fleischer,GeistlRecht3 141f.
- Datierung: 1781
Fundstelle: MatStatNrhWestf. I 1 S. 176
- Datierung: 1785
Fundstelle: Schnaubert,KirchR. 310
- Belegtext:
diese residenz des ersten jahres, welche das kloster-jahr genannt wird, ist gaenzlich von dem moenchs-stande hergenommen
Datierung: 1787
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 40 S. 700
- Belegtext:
[nach dem Tod eines Domherrn] findet weder ein beneficium des gnaden-jahres für die erben noch ein beneficium des klosterjahres ... für das capitul statt
Datierung: 1826
Region/Autor/Textsorte:
Brandenburg
Fundstelle: Heckel,EvStifter 431
Klosterjahr (II)
Erklärung:
einjähriges Noviziat im Kloster ( I/ II).
- Belegtext:
wer in den moenchs-stand aufgenommen zu werden verlangt, muß vorher auf die probe gestellet werden. zu dieser probe ist eine gewisse zeit und zwar gemeiniglich ein jahr (welches das kloster-jahr,
probe-jahr, ... das novitiat genannt wird) bestimmt
Datierung: 1787
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 40 S. 699
Wort danach: Klosterjungfer
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