Wort davor: Klosterherrschaft

Klosterhof
Wortklasse: Maskulinum

Klosterhof (I)
Erklärung: (Wirtschafts-)Hof eines Klosters.

Klosterhof (I 1)
Erklärung: landwirtschaftlicher Betrieb, als Fronhof (I 2) Gerichtsort und Verwaltungsmittelpunkt, infolge der Zugehörigkeit zum Kloster (I) auch Freistatt (I).
Klosterhof (I 2)
Erklärung: Platz innerhalb der Klostermauer.
Klosterhof (I 3)
Erklärung: von einem Kloster ( I/ II) in einer Stadt unterhaltener (Verwaltungs-, Gäste-)Hof, der insbesondere mit Wirtschafts- und Vorratsgebäuden ausgestattet ist und als Sammelstelle für Abgaben und zum Handel mit klostereigenen Produkten unter Ausnutzung des städtischen Schutzes benutzt wird.
Klosterhof (I 4)
Erklärung: einem Kloster ( I/ II) gehörender, nach Leiherecht vergebener oder verpachteter Bauernhof.
Klosterhof (II)
Erklärung: wie Domherrenhaus.

Wort danach: Klosterhofgut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten