Wort davor: Klosterherr
Klosterherrschaft
Wortklasse: Femininum
Klosterherrschaft (I)
Erklärung:
weltliche Leitung eines Klosters ( I/ II),
seines Gebiets und der Untertanen.
- Belegtext:
indeme er bey den herren land-staenden auf offenen landtaegen als ein klostervoigt aufgenommen und von selbigem ihme session und stimme ertheilet wird, auch dieses die wahre investitur der clostervoigtey
ist und ein clostervoigt hierdurch solche herrschaft [nämlich: die kloester mit ihren leuthen und guethern ... fuer ungerechter gewalt zu schuetzen, sie zu vertreten, die gerichte
zu besetzen und zu halten und ihre haushaltung zu besorgen] vollkommentlich erlanget, auch ausgeschlossen aller andern closter-bedienten einig und alleine die closterherrschaft vertritt, in haenden hat und haelt
Datierung: 1669
Fundstelle: Weinart I 433
Klosterherrschaft (II)
Erklärung:
wie Klosteramt (II).
Wort danach: Klosterhof
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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