Wort davor: Klostergülte

Klostergut, Klostersgut
Wortklasse: Neutrum

Klostergut (I)
Erklärung: einem Kloster ( I/ II) gehörender Grundbesitz, der gegen Leistung unterschiedlicher Dienste und/oder Abgaben verliehen wird.

Klostergut (II)
Erklärung: bewegliches Klostervermögen (Kleinodien, Bücher, liturgische Gewänder ua.).

Wort danach: Klostergüteraufkunft

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