Wort davor: Klosterglied

Klostergülte
Wortklasse: Femininum
Erklärung: durch Tausch mit dem Kloster Langenzenn auf die Burggrafen zu Nürnberg übergegangene Abgabe im Unterschied zu der alten burggräflichen Herrengülte (I).

Wort danach: Klostergut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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