Wort davor: Klostergeld

Klostergelübde
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: bei Eintritt in ein Kloster (II) nach dem Noviziat abzulegendes Versprechen der Armut, der Keuschheit und des Klostergehorsams.

Wort danach: Klostergerechtigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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