Klostergeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Einkünfte aus einem Kloster (I) beziehungsweise aus früherem Klostergut
oder aus der Veräußerung eines Klosters (I) nach der Säkularisation.
Wort danach: Klostergelübde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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