Wort davor: Klostergebühr

Klostergefälle, Klostersgefälle
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: einem Kloster ( I/ II) zufließende Natural- oder Geldabgaben.

Wort danach: Klostersgegenschreiber

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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