Wort davor: Klosterehehafte

Klostereid
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: der von weltlichen Bediensteten dem Abt und Konvent abzulegende Diensteid.

Wort danach: Klostereigengut

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten