Klosterdirne
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
einem Kloster (II) zinshörige (unverheiratete) Frau.
Wortbildungshinweis: zu
Dirne (III).
Wort danach: Klosterdisziplin
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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