Wort davor: Klosterbruder
Klosterbruderschaft
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Gebetsbruderschaft eines Klosters, in die auch laikale Stifter und ihre Familien durch Aufnahme in Gebet und Fürbitte der Klosterinsassen eingeschlossen werden.
Wortbildungshinweis: zu
Bruderschaft (I),
Kloster (I),
Kloster (II).
- Belegtext:
verschreibung wegen 3 morgen acker, so S. dem closter geschenckt, dass er dagegen nebst den seinigen in die closter-bruederschaft aufgenommen sein soll
Datierung: 1312
Fundstelle: HalleUB. II 63
- Belegtext:
donati sind die, welche zwar in die klosterbruederschaft aufgenommen worden, doch ... weder ... ihre weltliche kleidung, noch ire bißherige wohnung deßwegen veraendern durften,
auch sich zu keinem klostergeluebde verbindlich gemacht hatten, aber doch verpflichtet waren, dem kloster alle ihre gueter zu hinterlassen
Datierung: 1790
Fundstelle: Waldau,NBeitr. I 169 Anm.
Wort danach: Klosterbuch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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