Wort davor: Klosterbrief

Klosterbrot
Wortklasse: Neutrum
Wortbildungshinweis: zu Kloster (I), Kloster (II).

Klosterbrot (I)
Erklärung: im Kloster für die Klosterangehörigen gebackenes Brot, hier als Entgelt für Dienste oder als Almosen.
Wortbildungshinweis: zu Brot (I 3), Brot (I 6).

Klosterbrot (II)
Erklärung: Abgabe an ein Kloster.
Wortbildungshinweis: zu Brot (I 2).

Wort danach: Klosterbruch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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