Wort davor: Klößling

Kloster
Wortklasse: Neutrum
sprachliche Erläuterung: aus kirchenlat. claustrum 'Verschluß, Klausurraum' über vulgärlat. clostrum entlehnt; vom 13.Jh. ab häufig belegt.

Kloster (I)
Erklärung: Gebäude(komplex), in dem eine Mindestzahl von Ordensgeistlichen bzw. Nonnen, tw. neben Laienbrüdern bzw. -schwestern, Novizen u.a., unter Leitung eines Vorstehers (Abt, Prior) bzw. einer Vorsteherin (Äbtissin, Priorin) nach einer Ordensregel leben; rechtl. bedeutsam ist der Immunitätsschutz (Asylrecht), den das Kloster als kirchl. Gebäude genießt; ein Funktionswandel infolge Säkularisierung beeinflußt die Bezeichnung nicht immer (Kloster als Schule oder zB. als Niederlassung der hansischen Kaufleute in Bergen).

Kloster (II)
Erklärung: die an das Kloster (I) gebundene Körperschaft, die rechtsfähig ist, aber zu ihrem Rechtsschutz und im weltlichen Rechtsverkehr eines Vogts bedarf.
vgl. Kast(en)vogt (I).
Kloster (III)
Erklärung: Gefängnis, Haftzelle.
Kloster (IV)
Erklärung: Bruderschaft der Lastträger in Lübeck.

Wort danach: Klosterabt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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