Wort davor: Klopfschlag
Klopfung
Wortklasse: Femininum
Wortbildungshinweis: zu
klopfen.
Klopfung (I)
Erklärung:
Vorladung zu einem Rechtstermin.
- Belegtext:
weigert he [Bote] dat tho der ander esching edder kloppinge und blifft sitten, so breckt he ein halv veerdel beeres
Region/Autor/Textsorte:
OstfriesDeichR.
Fundstelle: Brinckmeier I 1096
Faksimile
Klopfung (II)
Erklärung:
bei der Rügung säumiger Freizinszahler in Erfurt.
- Datierung: 1708
Fundstelle: Heinemann,StatRErfurt 229
- Datierung: 1793
I. Faber, Historisch-juristische Abhandlung von den Freygütern und Freyzinßen im Erfurtischen (Erfurt 1793) 11
- Belegtext:
die strafe der klopfung wegen der innerhalb der freywoche nicht entrichteten freyzinßen fuer die zukunft aufgehoben ist
Datierung: 1809
Fundstelle: Heinemann,StatRErfurt 239
Wort danach: Klöppel
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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