Wort davor: Kleinrat
Kleinrecht
Wortklasse: Neutrum
vgl.
Kleindienst,
Küchendienst.
Kleinrecht (I)
Erklärung:
Abgabe in Form von Kleinvieh, Eiern, Schmalz uä.
Kleinrecht (II)
Erklärung:
das in Geld abgelöste Kleinrecht (I).
- Belegtext:
her umb soll der schultiss sitzen von des tags ane uber vierzehen tag by die zinssbank und soll grifen in die cleinrecht und soll das jmbs bezahlen
Datierung: 1429
Region/Autor/Textsorte:
Pfalz
Fundstelle: GrW. IV 716
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Kleinrecht (III)
Erklärung:
Abgabe von Salzschiffen.
Wort danach: Kleinschreiber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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