Wort davor: Kleidungsedikt

Kleinbürger
Wortklasse: Maskulinum

Kleinbürger (I)
Erklärung: 1Bürger (II), der nur über geringes Vermögen verfügt.

Kleinbürger (II)
Erklärung: in Riga ein nicht zur Gilde steuernder Bürger, Händler mit beschränkter Rechtsstellung.

Wort danach: Kleinbuschgang

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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