Wort davor: Kleiderreformation
Kleidung
Wortklasse: Femininum
Erklärung:
Bedeutung wie neuhochdeutsch; in rechtlicher Beziehung belegt.
Kleidung (I)
Erklärung:
als Kennzeichen einer rechtlich abgegrenzten Personengemeinschaft.
- Belegtext:
die jueden ind juedynnen ... die bynnen Coelen woynent ... soelent alsulge kleydonge dragen, also dat man sy underscheydelichen vur jueden bekennen moege
Datierung: 1404
Fundstelle: ZDKulturg.2 3 (1874) 662
- Datierung: 1457
Fundstelle: Schaab,GJudMainz 122
- Belegtext:
es seyen auch die j[uden] schuldig ..., was ein rate furnymbt ..., das sy mit zaichen, kapen und ander claidung geen sollen
Datierung: um 1507
Fundstelle: UrkJudRegensb. 265
Kleidung (II)
Erklärung:
als Amtstracht oä.
- Belegtext:
dat sy op dachfairden ende andere guede daghen ter erhen der statt der statt cleidonge hebben ... sullen
Datierung: 1557
Fundstelle: NijmegenStR. 264
Faksimile
- Belegtext:
die juden sollen nicht leihen auf des raths unverjährte kleidung
Datierung: 1599
Fundstelle: Schudt,Jüdisch III 133
- Belegtext:
die kleydung des richters soll ... ehrbar und gleichsamb majestätisch seyn zur anzeygung der ehren und nobiliteit seines amptes
Datierung: 1641
Fundstelle: Heinemann,Richter 86
- Belegtext:
die praesidenten und beysitzere sollen in rathsgaengen, audientzien und uebrigen oeffentlichen amts-verrichtungen ... in schwartzer und zierlicher kleidung erscheinen
Datierung: 1713
Fundstelle: RAbsch. IV 269
Faksimile
- Belegtext:
in der zweyten claß [der Reichskleinodien] ist die kayserliche kleidung, so von kayser Carl dem großen herruehren solle
Datierung: 1738
Fundstelle: Moser,StaatsR. II 427
Wort danach: Kleidungsedikt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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