Kleid(er)geld
Wortklasse: Neutrum
Kleid(er)geld (I)
Erklärung:
für die Anschaffung von Kleidung (insbesondere bei Musikern) bestimmte Geldleistung als Teil oder anstelle eines regulären Entgelts.
Wort danach: Kleidergesetz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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