Kleideramt
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
wohl zur Kleiderbeschaffung bestimmtes Amt in einem Kloster oder Stift.
Wort danach: Kleid(er)geld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten