Wort davor: Kleid

kleiden
Wortklasse: Verb

kleiden (I)
Erklärung: in eine Bruderschaft oder einen Orden aufnehmen.

kleiden (II)
Erklärung: ein Amt bekleiden.
kleiden (III)
Erklärung: in ein Gut einsetzen.
kleiden (IV)
Erklärung: rechtsverbindlich sein.

Wort danach: Kleideramt

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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