kleben
Wortklasse: Verb
Erklärung:
als Recht oder Rechtsfolge oder als rechtliche Zuordnung an etwas haften.
sprachliche Erläuterung:
z. Etym. vgl. Kluge20 375.
Wort danach: Kleckregister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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