Wort davor: Klausterbande

klaustern
Wortklasse: Verb
Erklärung: zu Klauster.

klaustern (I)
Erklärung: fesseln.

klaustern (II)
Erklärung: (durch Zwangsvollstreckung von einem gepfändeten Gut) ausschließen.

Wort danach: Klausur

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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