Wort davor: Klausterbande
klaustern
Wortklasse: Verb
Erklärung:
zu Klauster.
klaustern (I)
Erklärung:
fesseln.
- Belegtext:
als der preceptor die schlüssel nit wolt folgen laissen, quam der provais dahin, claustert in mit ketten
Datierung: 1584
Fundstelle: BuchWeinsberg III 248
- Belegtext:
als er ... einen sichern inhaftirten ... sambt einem kauf- oder handelß-mann ... an einander geklaustert
Datierung: 1682
Aus Aachens Vorzeit 5 (1892) 118
klaustern (II)
Erklärung:
(durch Zwangsvollstreckung von einem gepfändeten Gut) ausschließen.
- Belegtext:
"sie haben sie ... von ihrem Haus und Hof und aller ihrer armoit ... gekluyssert ind beslossen"
Datierung: Ende 15. Jh.
Fundstelle: QKölnHandel IV 140
Wort danach: Klausur
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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