Wort davor: Klausel

klausen
Wortklasse: Verb

klausen (I)
Erklärung: ins Kloster begeben.

klausen (II)
Erklärung: einsperren, in Gewahrsam nehmen.

Wort danach: Klauster

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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