Wort davor: Klauegenosse
Klau(en)steuer
Wortklasse: Femininum
Klau(en)steuer (I)
Erklärung:
wie Klauengeld (I).
Klau(en)steuer (I 1)
Erklärung:
in Bayern Steuer auf die Klostergüter.
- Belegtext:
das wir sy fürbas damit weder mit chlostewr noch mit dhainer anderlay stewr darzu nicht beswärn sullen
Datierung: 1322
Fundstelle: VerhNdBayern 21 (1880) 24
- Belegtext:
daz wir durch ettlich unser durft haben abgenomen ein chlostewer ab der pafhait gut und ab ir lauten in unserm land
Datierung: 1323
Fundstelle: MWittelsb. II 278
- Belegtext:
vnd haben ym dorumb die closteur, die wir in babemberger, eysteter vnd wirtzburger bischtum vff die cloester vnd vff ire guet gesetzet vnd genomen haben, ... von vnsern sunderlichen keiserlichen gnaden ... gegeben
Datierung: 1361
Fundstelle: MZoll. III 440
Klau(en)steuer (I 2)
Erklärung:
als Militärsteuer im Hochstift Würzburg (vom 10. Mai 1450, vergleiche ArchUFrk. 51 (1909) 192-196).
Klau(en)steuer (I 3)
Erklärung:
im Egerland Besteuerung adliger Landbesitzer durch die Stadt Eger.
- Datierung: 1323
Fundstelle: Brandl,Gl. 92
- Belegtext:
se schollen ... di ... zwai lehen ... freihaben wor stüer ... wor hilf, wor lansteuer, wor chlasteür, wor pisschalffsphenning
Datierung: 1409
Fundstelle: CDMorav. XIV 109
- Belegtext:
etlich vnsers ... hern kwnigs ... lewt ... dy vnserm pfleger vnd vns von seiner kwniglichen gnaden wegen zuuersprechen steen vnd mit clastewer vnd andern vbel vnd gut mit vns leyden
Datierung: 1460
Fundstelle: FRAustr. 42 S. 302
Klau(en)steuer (I 4)
Erklärung:
in der Pfalz und in Schlesien.
- Belegtext:
geschoss, münzgeld, klogeld oder klosteuer, zollgeld, kuhgeld oder heersteuer
Datierung: 1348
Fundstelle: ZSchles. 6 (1864) 8
- Belegtext:
wer zinß in der stadt oder in dem burgding hat, es seye marchrecht oder nachzinß, es seyen klosteuer oder anders ... der soll noch brief darumb nemmen, und soll ihm der auch den brief geben, der ihm den zinß geben soll
Datierung: 1381
Fundstelle: Amberg(Schenkl) 30
- Belegtext:
pfalzgr. Rudolf ... legte ... eine ungewöhnliche steuer aufs vieh, und musten seine unterthanen (welches sie die klohsteuer oder klauensteuer nennten) von ... ochsen und pferden
30 pfen. ... und vom kleinen vieh ... 10 pfen. geben
Datierung: 1668
Fundstelle: Fugger,Ehrensp. II 227
Klau(en)steuer (I 5)
Erklärung:
im Territorium Reuß, wohl nur alle 5 Jahre von frondienstpflichtigen Gütern erhoben.
Klau(en)steuer (II)
Erklärung:
Weidegeld für die Hirten, Hirtenpfründe (I).
- Datierung: 1620
Fundstelle: ZKulturg. 8 (1901) 175
Wort danach: Klau(en)zoll
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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