Wort davor: Klau(en)geld

Klauegenosse
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: der als Erbgrundbesitzer in einer 2Klaue (I) Ansässige.

Wort danach: Klau(en)steuer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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