Wort davor: 1Klaue

2Klaue
Wortklasse: Femininum
sprachliche Erläuterung: mnl. clauwe, mnd. (ostfries.) klauwe; ablautend verwandt mit 1Klaue und von derselben Grundbedeutung ausgehend; für die rechtssprachliche Entwicklung ist die Vorstellung des Runden, Umlaufenden ausschlaggebend, wobei - obwohl spät belegt - die Bedeutung III die ursprüngliche zu sein scheint; eine sprachliche Verwandtschaft mit dem gleichbedeutenden und wechselweise gebrauchten Kluft (eigentlich 'Teil' zu klieben 'spalten') besteht nicht: NlEtymWB. 325; VerslOudeR. 13 (1967/71) 479-481; anderer Meinung: MnlWB. XI 291.

2Klaue (I)
Erklärung: Geltungsbereich einer Reihenamtsverfassung, Teil eines größeren oder kleineren Rechtsgebiets, in dem das Richteramt (insbesondere das Deichrichteramt) im Turnus von den Inhabern bestimmter Höfe wahrgenommen wird (ausgehend vom Recht am Reihenamt scheint teilweise auch die berechtigte Hofstelle gemeint zu sein).

2Klaue (II)
Erklärung: Verzeichnis der amtsfähigen Hofstellen zur Festsetzung des Turnus.
2Klaue (III)
Erklärung: der Turnus, das Umlaufen der Ämter, wobei das Wort mitunter in erweiterter Bedeutung die Einrichtung selbst bezeichnet.

Wort danach: Klauenalpsatzung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten