Wort davor: Klärblatt

klären
Wortklasse: Verb

klären (I)
Erklärung: (sich) läutern, (sich) reinigen.

klären (II)
Erklärung: herausfinden, ans Licht bringen, zu einem guten Ende bringen.
klären (III)
Erklärung: erläutern, erklären, auslegen.
klären (IV)
Erklärung: entscheiden, ein Urteil fällen (insbesondere beim Appellationsgericht).
klären (V)
Erklärung: bestimmen, für Recht erklären.
klären (VI)
Erklärung: bezahlen.

Wort danach: Klärnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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