Wort davor: Klaiken

Klammer
Wortklasse: Femininum
Erklärung: Gerät zum Zusammenhalten zweier Gegenstände, hier Kennzeichen der Beschlagnahme eines Raumes bei Pfändung.

Wort danach: Klammerbecherlein

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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