Wort davor: Klagung

Klagwandel
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: von dem unterliegenden Beklagten, insbesondere bei Säumigkeit, zu zahlende Gerichtsbuße.
vgl. Klagbuße.

Wort danach: Klag(e)weise

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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