Wort davor: Klagsupplik
Klag(e)tag
Wortklasse: Maskulinum
Klag(e)tag (I)
Erklärung:
Gerichtstag, an dem Klagen (I) erhoben werden können.
Klag(e)tag (II)
Erklärung:
Tag, an dem getrauert wird und bestimmte Rechtshandlungen nicht vorgenommen werden dürfen.
- Belegtext:
bynnen xxx tagen darff man adir ffrawe keyne teilunge thun, sunder dornoch zcuhant, wen das heyszen dye clagetage
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: DanzigSchB. 26
- Datierung: 1786
Fundstelle: Gadebusch,Staatskunde II 337
Wort danach: Klageteiding
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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