Wort davor: Klagsupplik

Klag(e)tag
Wortklasse: Maskulinum

Klag(e)tag (I)
Erklärung: Gerichtstag, an dem Klagen (I) erhoben werden können.

Klag(e)tag (II)
Erklärung: Tag, an dem getrauert wird und bestimmte Rechtshandlungen nicht vorgenommen werden dürfen.

Wort danach: Klageteiding

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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