Wort davor: Klag(e)schreiben

Klag(e)schrift
Wortklasse: Femininum
vgl. Klag(e)brief, Klagdebrief, Klagdezettel, Klagsgeschrift, Klaglibell, Klag(e)schreiben, Klagsupplik, Klag(e)zettel.

Klag(e)schrift (I)
Erklärung: Beschwerdeschrift außerhalb des gerichtlichen Verfahrens.

Klag(e)schrift (II)
Erklärung: Schreiben des Klägers (I) an das Gericht, durch das die Klage (I) eingeleitet wird und in dem die Parteien, das Gericht, der Klagantrag sowie die den Antrag begründenden Tatsachen genannt sein sollen.

Wort danach: Klageschuld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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