Wort davor: Klagschaft

Klag(e)schatz
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: an das Gericht von dem Kläger (bei der Klageerhebung) oder von beiden Parteien zu entrichtende Gebühr.
vgl. Klaggeld, Klagschilling.

Wort danach: Klagschilling

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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