Wort davor: Klagschaft
Klag(e)schatz
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
an das Gericht von dem Kläger (bei der Klageerhebung) oder von beiden Parteien zu entrichtende Gebühr.
vgl.
Klaggeld,
Klagschilling.
- Belegtext:
dar nah ist reht, daz der amman kainen chlachsatz sol in nemen, ê daz dem geriht wirt, der diu chlage hat
Datierung: um 1300
Fundstelle: NördlingenStR. 5
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- Datierung: 1392
Fundstelle: Falckenstein,CDNordg. 228
- Datierung: 1404
Fundstelle: Wimpfen 89
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- Belegtext:
der clagschatz von einem pfund ist 1 schilling hl. und vom guldin 8 pfennig. ... was under einem pfund ist, gibt keinen clagschilling
Datierung: 1484
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 149
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
clagschatz und kenngelt. wer im rechten clagt umb schulden, der sol mit der clag den gewonlichen clagschatz einlegen, nemlich von iedem guldin drei pfenning und von aim pfund werung ain heller
Datierung: 1488
Fundstelle: NördlingenStR. 348
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- Belegtext:
auch die sporteln oder clag satz, wo die im gebrauche seind, dem fisco zuo des gerichts gemainer nodturfft
Fundstelle: Layensp. (Straßburg 1510) 10v
- Belegtext:
wo einer den andern umb geltschuld ... anclagt, derselbig soll allwegen den richtern von einem gulden ein behmisch und von einem pfund heller ein württemberger schilling zue clagschatz verfallen sein und geben werden
Datierung: 1540
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 425
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
vom klagschatz. und ist auch sonderlich bedacht, daß eine jede parthey, die sich also rechtlich einlaeßt, ein boehmisch darlegen [soll]
Datierung: 1683
Fundstelle: UlmEheO. 32
- Belegtext:
wann einer vor gericht clagt, solle er sehuldig sein, den clagschatz oder daß protocolliergeld zue geben
Datierung: 1699
Fundstelle: WürtLändlRQ. I 154
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
klage-schatz heissen die cammer-sporteln, auch diejenigen kosten, die zur unterhaltung der cammer gegeben werden
Datierung: 1737
Fundstelle: Zedler XV 856
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
klagschatz. gerichts gebuehren, welche der richter fordert
Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 638
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- in Google Books
- Belegtext:
klage-schatz, eine benennung der gerichts-gebuehren
Datierung: 1787
Fundstelle: Krünitz,Enzykl. 39 S. 322
- Datierung: 1793
Fundstelle: Lang,Steuerverf. 178
Wort danach: Klagschilling
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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