Wort davor: klag(e)los
Klagmaß
Wortklasse: Neutrum
Erklärung:
Maß Wein, das bei Klageerhebung durch die klagende Partei zu entrichten ist.
- Belegtext:
so einer ein handell mit recht anfecht, der soll eim rath geben ein maß wein fur ein clagmaß
Datierung: 1591
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: Spieß,Neb. II 29
- Belegtext:
wer sich deß rechten hie braucht, es sey wittwen oder waisen, die sollen geben ein clagmaß, geben sies, so trincken sies wider miteinander auß
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Bayern
Fundstelle: Spieß,Neb. II 29
Wort danach: Klagemeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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