Wort davor: klag(e)los

Klagmaß
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: Maß Wein, das bei Klageerhebung durch die klagende Partei zu entrichten ist.

Wort danach: Klagemeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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