Wort davor: Klaglohn

klag(e)los
Wortklasse: Adverb
Erklärung: die genaue Bedeutung, die um den Kern 'ohne Klage' gelagert ist, ergibt sich jeweils aus dem dazugehörigen Verb.

klag(e)los (I)
Erklärung: klaglos erfallen = ohne Gefahr einer späteren Klageerhebung an jem. fallen.

klag(e)los (II)
Erklärung: klaglos erkennen = freisprechen.
klag(e)los (III)
Erklärung: klaglos machen = einen klagebegründenden Anspruch befriedigen und damit dem Kläger oder möglichen künftigen Kläger den Klaggrund entziehen.
klag(e)los (IV)
Erklärung: klaglos stellen = wie klagelos machen.
klag(e)los (V)
Erklärung: klaglos (ur)teilen = freisprechen.
klag(e)los (VI)
Erklärung: klaglos verzeihen = ohne Möglichkeit einer späteren Klageerhebung verzichten.
klag(e)los (VII)
Erklärung: klaglos werden, sein, bleiben = einer Klage ledig werden, sein, bleiben.

Wort danach: Klagmaß

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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