Wort davor: kläg(e)lich
Klaglohn
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung:
dem Klagführer für die Prozeßführung gezahltes Entgelt.
vgl.
Fürsprechenlohn,
Fürsprecherlohn.
- Belegtext:
sol er im allen costen mit dem hoptguot beczalln, der dem cleger von gerichcz wegen daruf gangen ist, daz ist vmb brief, daz inschribgelt der aucht, claglön den procuratoribus vnd bottenlon, was er des vßgeben hat
Datierung: um 1430
Fundstelle: RottweilHGO.(Irtenkauf) V 13
- Datierung: um 1430
Fundstelle: RottweilHGO.(Irtenkauf) X 4, 1
- Belegtext:
die procuratores und clagfuerer des hofgerichcz swerend ..., nieman mit claglon ze bescheczen sunder nach gestallt ainer yeglichen sach zu nemen
Datierung: 1435
Fundstelle: RottweilHGO.(Irtenkauf) um 1430
Wort danach: klag(e)los
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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