Wort davor: Klagehören
Klaglibell
Wortklasse: Neutrum, auch Maskulinum
Erklärung:
schriftliches (nach Zedler auch: mündliches) Klagevorbringen, in dem die für die Klageerhebung wesentlichen Tatsachen genannt sind.
vgl.
Klag(e)schrift.
Wortbildungshinweis: zu
Libell.
- Belegtext:
klaglibell vmb verbietung aines furgenommen gebews auf ainer strassen
Datierung: 1567
Fundstelle: Pegius,Dienstbarkeiten 89r Marg.
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- Belegtext:
ehe ... ein clag-libell angenohmmen vnd citation daruff erkandt wirdt, sollenn die zum gerichtt verordente rethe dasselbig libell zuuorderst mit vleiß verlesenn
Datierung: 1581
Fundstelle: HessSamml. I 445
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- Belegtext:
ihre clag-libell alß das fundament der sachen ... in verstentliche, erhebliche vnndt schließliche articull verfaßenn, daß der richter ... daraus den grundt der forderung ... verstehen moege
Datierung: 1613
Fundstelle: HessSamml. III 721
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- Belegtext:
das rechte clag libell, worauss der clager vnd beclagte oder sonsten der appellant oder appellat abgenomben vnd iu das prothocoll aigentlich eingetragen werden khönne
Datierung: 1669
Fundstelle: SteirGBl. 1 (1880) 166
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- digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
- Datierung: 1681
Fundstelle: Spaten,Sekretariat. Anh. 333
[weitere Angaben: ebd.ö.]
- Belegtext:
appellante oder klaeger in seinem libello appellationis oder klaglibell
Datierung: 1712
Fundstelle: BrschwLO. II 122
- Belegtext:
klag-libell ist ein kurtzer und ordentlich verfaßter und von dem judice competente muendlich- oder schrifftlicher vortrag, woraus des klaegers intention und ursache, warum er einen andern zu belangen befugt sey, erhellet
Datierung: 1737
Fundstelle: Zedler XV 857
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
klag-libell ... ist nach der litis contestation nicht zu aendern
Datierung: 1742
Fundstelle: AltenburgLO. Reg.
- Belegtext:
das klag-libell soll nicht articulatim, sondern summariè, jedoch dergestalt gefaßt seyn, daß das angeschuldigte verbrechen mit allen umstaenden, sowohl was die that selbst als
des thaeters person und die complices betrift, nebst dem ort und der zeit ... klar daraus erscheine
Datierung: 1751
Fundstelle: CJBavCrim. II 2 § 4
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- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
eine klag-schrifft oder klag-libell ist eine schrifft, darinnen jemand seine anforderung oder anspruch, so er wider einen andern hat, kuertzlich vorbringet und ihme dieselbe rechtlich zuzusprechen bittet ...
Datierung: 1760
[C.H. Schweser,] Des Klugen Beamten ... Formularbuch (Nürnberg 1760) I 32
- Belegtext:
von der abfassung des klaglibells
Datierung: 1783
Fundstelle: Quistorp,GrundsPeinlR. 1523
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- Belegtext:
klag-libell, die innerliche requisita desselben bestehen in wechsel- und mercantil-sachen darin, daß der richter, klaeger und beklagter ... specifice benant ... werde
Datierung: 1788
Fundstelle: KurpfSamml. IV Reg.
- Belegtext:
ist der beklagte von dem competenten richter vorgeladen und ihm der von dem klaeger eingereichte klaglibell copeylich mitgetheilet worden
Datierung: 1799
Fundstelle: RepRecht III 181
Wort danach: kläg(e)lich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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