Wort davor: Klag(e)herr

Klagehören
Wortklasse: subst. Infinitiv
Erklärung: in der Verbindung Klage- und Antworthören soviel wie Gericht halten.

Wort danach: Klaglibell

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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