Wort davor: Klageheller

Klag(e)herr
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Ratsherr, dem die erste Prüfung der vorgebrachten Klagen obliegt.

Wort danach: Klagehören

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten