Wort davor: Klaggroschen

klaghaft

klaghaft (I)
Wortklasse: Adjektiv
Erklärung: allgemein zur Kennzeichnung dessen, daß eine Person, eine Sache oder ein Recht in irgendeiner Weise an einer Klage beteiligt ist.

klaghaft (II)
Wortklasse: Adverb
Erklärung: mit der Absicht zu klagen (II).

Wort danach: Klaghafte

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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