Wort davor: klag(e)haftig

Klagehaftige
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: Kläger (I).
Wortbildungshinweis: zu klag(e)haftig (I 3).

Wort danach: Klagehaftiger

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten