Wort davor: Klagsgeschrift

Klaggroschen
Wortklasse: Maskulinum
Erklärung: von beiden Parteien eines Rechtsstreits vorab zu zahlende Gerichtsgebühr.
vgl. Klaggeld.

Wort danach: klaghaft

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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