Belegtext:
wöllen wir ..., daß hinfuro vnser hofmeister ... kein supplikation, klags- oder ander geschrifft ... in vnser canzlei anneme außerhalb des beklagten pflegers,
richters, castners, burgermeisters oder ander desselben obrigkeit schreiben vnd underricht der sachen Datierung: 1525
Fundstelle:AmbergKzlO. 33
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