Wort davor: Klagführung

Klaggeld
Wortklasse: Neutrum
Erklärung: ein bei Erhebung der Klage (I) durch den Kläger zu entrichtender und ursprünglich nach dem eingeklagten Betrag bemessener Anteil an den Gerichtskosten, der bei obsiegendem Urteil dem Kläger vom Beklagten zu erstatten ist.
sprachliche Erläuterung: auch Klage-.
vgl. Klaggroschen, Klageheller, Klag(e)pfennig, Klag(e)schatz, Klagschilling.

Wort danach: Klaggerichtsprotokoll

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten